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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Promotionsstudium

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Einschreibung in ein Promotionsstudium. Hierfür müssen Sie bereits eine Betreuerin oder einen Betreuer für Ihr Promotionsvorhaben an der Universität Bayreuth gefunden haben.

Sie haben noch keine Betreuungsperson und würden gerne an der Universität Bayreuth promovieren? Dann informieren Sie sich bitte zunächst auf der Seite: Promotion an der Uni Bayreuth

Zulassung und Einschreibung zum Promotionsstudium

Die Einschreibung als Doktorandin oder Doktorand ist an bayerischen Hochschulen für die Dauer von bis zu vier Jahren möglich. Manche Stipendiengeber setzen die Immatrikulation als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent voraus.

Die Immatrikulation bietet zahlreiche Vorteile und Vergünstigungen

  • Semesterticket
  • Nutzung aller Angebote des Studentenwerks zum Studierendenpreis (Mensa...)
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen einschließlich Sportangebote und kostenlose Sprachkurse
  • Gegebenenfalls Vorteile bei Fragen des Bleiberechts für Außereuropäische Promovierende
  • Ermäßigte Eintrittspreise bei Freizeit-, Kultur- und Sportereignissen (Kino, Fitness-Studio...)
  • Günstige Preise für Software-Programme und Lizenzen oder Medien-Abos
  • Immatrikulierte Promovierende dürfen die Software der UBT wie immatrikulierte Studierende privat nutzen

Voraussetzung für die Einschreibung zum Promotionsstudium an der UBT ist grundsätzlich eine Bescheinigung über die Registrierung als Promovierende/r in der Promovierendendatenbank der Universität Bayreuth "BayDoc".

Die Promotionsordnungen der promovierenden Einrichtungen an der Universität Bayreuth sehen eine Online-Registrierung aller Promovierenden vor. Bei der Registrierung werden Daten erhoben, die nach dem Gesetz zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG) am 2. März 2016 jährlich zu den laufenden Promotionsvorhaben an der Universität gemeldet werden müssen. Weitere Informationen zum HStatG finden Sie hier.

Erst wenn Sie Ihre Registrierung in BayDoc durchlaufen und eine Bescheinigung darüber erhalten haben, können Sie sich damit zum Promotionsstudium immatrikulieren.

​BayDoc: 1. Online-Registrierung für PromovierendeEinklappen

Voraussetzung für den Zugang zum Registrierungsportal ist eine gültige bt-Kennung des IT-Servicezentrums (ITS) der Universität Bayreuth. Sollten Sie noch nicht über eine gültige Zugangs-Kennung verfügen, folgen Sie bitte den Hinweisen auf den jeweiligen Startseiten der zuständigen promovierenden Einrichtung zur Online-Registrierung.

BayDoc: 2. Dokumentenupload (nur wenn nicht alle Ausbildungsabschnitte in Deutschland erworben wurden)Einklappen

Im Abschnitt "Ausbildung" benötigen wir Informationen zu vorherigen Ausbildungsabschnitten. Alle verpflichtenden Felder nach dem Hochschulstatistikgesetz (HStatG) sind mit einem * markiert.

Ein Upload von Dokumenten ist nur dann erforderlich, wenn Sie mindestens einen Ihrer Ausbildungsabschnitte (Hochschulzugangsberechtigung, Bachelor- oder Masterstudium/Examen) nicht in Deutschland erworben haben und/oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Bitte laden Sie in diesem Fall in BayDoc im Bereich "Ausbildung" Nachweise über alle hier aufgeführten Ausbildungsabschnitte und einen Lebenslauf hoch:

  • Nachweise Hochschulzugangsberechtigung zusammengefasst in einer einzigen PDF-Datei
    z. B. Abitur, High School Diploma, Baccalaureate...
  • Nachweise Bachelorstudium zusammengefasst in einer einzigen PDF-Datei
    Zeugnis und Bachelorurkunde
    vollständige Fächer- und Notenübersicht mit Abschlussnote und Grading-Scale
  • Nachweise Masterstudium/Examen zusammengefasst in einer einzigen PDF-Datei
    Zeugnis und Masterurkunde
    vollständige Fächer- und Notenübersicht mit Abschlussnote und Grading-Scale
  • Tabellarischer Lebenslauf in einer PDF-Datei
    inkl. Schulzeit und Monatsangaben zu allen Ausbildungsabschnitten

Falls das geforderte Dokument nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurde, sind zusätzlich vereidigte Übersetzungen in Deutsch oder Englisch erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung ausländischer Abschlüsse erst erfolgen kann, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Von der Prüfung hängt ab, ob Sie sich einschreiben können.

Bei Fragen wenden sich internationale Promovierende bitte an das Team Incoming Degree.

​BayDoc: 3. Bescheinigung für die EinschreibungEinklappen

Nach Ihrer Online-Registrierung wird Ihre Anfrage von Ihrem/r zuständigen Betreuer/in verifiziert. Wenn Sie alle formalen Voraussetzungen für ein Promotionsstudium erfüllen, finden Sie dann im Bereich "Download" die jeweils für Sie gültige Bestätigung Ihrer Registrierung in BayDoc als PDF zum Ausdrucken:

Bescheinigung für 2 Semester

Sie können mit der "Bescheinigung für 2 Semester" bis zu 1 Jahr im genannten Promotionsfach eingeschrieben werden. Um danach eingeschrieben zu bleiben, beantragen Sie bitte zeitnah die "Annahme zur Promotion" bei der jeweiligen promovierenden Einrichtung. Erst nachdem die "Annahme zur Promotion" erfolgt ist, können Sie in BayDoc die "Bescheinigung für 8 Semester" abrufen und für die Rückmeldung in der Studierendenkanzlei vorlegen. So wird eine Einschreibung bis zu dem im BayHIG vorgesehenen Gesamtzeitraum von 4 Jahren möglich.

Bescheinigung für 8 Semester

Sie können mit der "Bescheinigung für 8 Semester" bis zu dem im BayHIG vorgesehenen Gesamtzeitraum von 4 Jahren direkt eingeschrieben werden (eventuell mit Auflage), da Sie sich als Doktorandin oder Doktorand bei einer Fakultät oder Graduiertenschule registriert haben und die „Annahme zur Promotion“ laut Promotionsordnung bereits erfolgt ist. 

Die „Bescheinigung für 2 Semester" oder „Bescheinigung für 8 Semester" mit Angabe Ihres Promotionsfaches benötigen Sie für die Zulassung und Einschreibung zum Promotionsstudium im Portal CAMPUSonline.

Bei weiteren Fragen zur Registrierung in BayDoc wenden Sie sich bitte an die University of Bayreuth Graduate School.


Mit der Bescheinigung aus BayDoc kann nun die Einschreibung zum Promotionsstudium im Portal CAMPUSonline erfolgen. Internationale Promovierende, die für ihre Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen müssen, erhalten dort auch den dafür erforderlichen Zulassungsbescheid.

CAMPUSonline: 1. Onlinebewerbung im Portal CAMPUSonlineEinklappen

1. Für die Immatrikulation legen Sie bitte zuerst eine Onlinebewebung im Onlineportal CAMPUSonline an:

  • wenn Sie weder an der UBT immatrikuliert waren noch aktuell angestellt sind, so legen Sie bitte einen neuen Account an. Klicken Sie hierfür auf der Startseite von CAMPUSonline einfach auf "Konto erstellen".

  • falls Sie bereits einmal an der UBT immatrikuliert waren oder an der UBT angestellt sind, müssen Sie Ihren Account zunächst für eine Bewerbung freischalten lassen. Beim Versuch eine Bewerbung zu erfassen, werden Sie eine automatische E-Mail aus dem System erhalten. Bitte folgen Sie dem in der Nachricht unter Punkt 3 geschilderten Vorgehen, um Ihren Account für eine Bewerbung freischalten zu lassen. Sobald ihr Account entsprechend angepasst wurde, können Sie die Bewerbung dann erfassen.

2. Den Pfad finden Sie im Menü unter "Studium" und dann unter "Bewerbung". Gehen Sie anschließend auf "neue Bewerbung erfassen".  

3. Wählen Sie das Semester aus, für das Sie sich immatrikulieren möchten. Bitte beachten Sie, dass Sie in Verbindung mit den eingereichten Unterlagen für das von Ihnen ausgewählte Semester immatrikuliert werden, unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen. Auch wenn Sie sich am letzten Tag einschreiben, zählt das ausgewählte Semester vollständig als Ihr erstes von 8 möglichen Semestern und es muss die vollständige Semestergebühr entrichtet werden.

4. Wählen Sie bei "Art des Studiums" Promotionsstudium. Bei "Abschlussziel" haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen Promotion und Strukturiertes Promotionsvorhaben.  Bei "Studium" wählen Sie Ihr entsprechendes Promotionsfach aus. Ihr Promotionsfach ist auf Ihrer „Bescheinigung für 2 Semester" oder „Bescheinigung für 8 Semester" aus BayDoc angegeben. Eine Auflistung der Fächer, in denen Sie sich zum Zweck der Promotion einschreiben können, finden Sie auf der Seite „Promotionsfächer“. 

5. Überprüfen bzw. vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten.

6. Nur für internationale Promovierende:

  • Laden Sie bitte die Bestätigung über Ihre Registrierung in der Promovierendendatenbank BayDoc hoch: Bescheinigung für 2 Semester oder Bescheinigung für 8 Semester

7. Über die Funktion „Senden“ wird Ihr Antrag elektronisch abgeschickt.

CAMPUSonline: 2. Zulassung zum PromotionsstudiumEinklappen
  • Den Zulassungsbescheid können Sie direkt in CAMPUSonline unter "Bescheid downloaden" abrufen.

Nur für internationale Promovierende:

  • Ihre „Bescheinigung für 2 Semester" oder „Bescheinigung für 8 Semester" wird zunächst manuell verifiziert.
    Sie können den Zulassungbescheid daher also nicht direkt abrufen, sondern erhalten eine E-Mail, sobald der Zulassungsbescheid in CAMPUSonline unter "Bescheid downloaden" verfügbar ist.
    Den Zulassungsbescheid benötigen Sie eventuell für die Beantragung oder Statusänderung Ihres Visums.
CAMPUSonline: 3. Einschreibung zum PromotionsstudiumEinklappen
  • Nach Annahme des Studienplatzes finden Sie auf der Seite "Bewerbung - Status" in CAMPUSonline anschließend den Antrag auf Einschreibung. Diesen drucken Sie bitte aus und senden ihn mit den geforderten Unterlagen (siehe letzte Seite vom Einschreibe-Antrag) an folgende Adresse:

Universität Bayreuth
Referat I/2a: Studierendenkanzlei
Postfach
95440 Bayreuth

Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen.

  • Sofern alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden und Sie den Semesterbeitrag bezahlt haben, erfolgt die Immatrikulation an der Universität Bayreuth. Bei unvollständigen bzw. fehlerhaften Unterlagen vermerken wir dies in Ihrem Self-Service ("Bewerbung - Status"). Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig dort nach.

  • Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie eine Email mit den notwendigen Daten für Ihren Studierenden-Account (Benutzerkennung und PIN-Code). Dort können Sie sich u.a. Studienbescheinigungen selbst ausdrucken.

  • Ihre UBT-Campus-Card erhalten Sie per Post.

Bei weiteren Fragen zur Einschreibung steht Ihnen das Team der Studierendenkanzlei gern zur Verfügung.


Hinweis:

Zur Klarstellung darf darauf hingewiesen werden, dass diese Regelung lediglich die Immatrikulation zum Zweck der Promotion, nicht aber die Promotion selbst betrifft.

Die Einschreibung zum Promotionsstudium bedeutet nicht, dass auch die Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion erfüllt sind. Die Voraussetzungen für die Annahme zur Promotion richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen der Promotionsordnung der jeweiligen promovierenden Einrichtung.



Bitte beachten Sie:

Die Promotion unterliegt keiner Regelstudienzeit. Wenn Sie sich immatrikulieren, ist die Immatrikulation jedoch auf acht Semester beschränkt. Sollten Sie Ihre Promotion innerhalb dieser vier Jahre nicht fertig stellen, können Sie die Promotion - auch ohne Immatrikulation - zu einem späteren Zeitpunkt abschließen.


University of Bayreuth Graduate School

Die University of Bayreuth Graduate School fördert und unterstützt mit einem vielfältigen Angebot alle Promovierende der Universität Bayreuth. Die Mitgliedschaft steht allen Doktorandinnen und Doktoranden offen, die in Promotionsprogrammen an einem der Graduiertenzentren oder an einer der sieben Fakultäten promovieren.

Rückmeldung für jedes SemesterEinklappen

Für jedes Semester müssen Sie sich rechtzeitig rückmelden. Das bedeutet, dass Sie auch weiterhin vorhaben zu studieren und immatrikuliert sein wollen. Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Rückmeldung.

Exmatrikulation nach acht SemesternEinklappen

Promovierende sollen exmatrikuliert werden, wenn die Promotion beendet ist; spätestens aber nach vier Jahren. Diesen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, werden Studierende nach Ablauf des achten Semesters ihres Promotionsstudiums grundsätzlich exmatrikuliert und können sich nicht mehr zum Weiterstudium rückmelden.

Antrag auf Verlängerung des Promotionsstudiums über das achte Fachsemester hinausEinklappen

Eine Immatrikulation zum Zweck der Promotion über das achte Semester im Promotionsstudium hinaus ist nur aus zwingenden Gründen, die im Zusammenhang mit der Promotion stehen müssen und von der die Promotion beteuenden Person zu bestätigen sind, zulässig. Außerdem kann bei ausländischen Studierenden die Immatrikulation verlängert werden, sofern dies aufgrund aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen erforderlich ist (§ 14 Abs. 5 der Immatrikulationssatzung der Universität Bayreuth).

Sofern es für Sie notwendig ist, über das achte Fachsemester hinaus für  die Promotion immatrikuliert zu sein, beantragen Sie dies bitte mit folgendem Formular.


Internationale Promovierende

Gerne unterstützen und beraten die Welcome Services in nahezu allen Anliegen vor, während und nach dem Aufenthalt internationaler Promovierender und Wissenschaftler/innen an der Universität Bayreuth. Für alle internationalen Doktorandinnen und Doktoranden, die neu in der Stadt sind, werden Informationen rund um das Leben in Bayreuth angeboten. Um Ihre Promotion sorgenfrei starten zu können, wollen wir Sie umfassend unterstützen! Hier finden Sie alle wichtige Informationen dazu.

Hinweis: Die Universität Bayreuth vergibt keine Vollstipendien


Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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