Rückmeldung
Allgemeine Hinweise
Die Anmeldung zum Weiterstudium (Rückmeldung) für das Sommersemester 2025 erfolgt vom 13.01.2025 bis zum 19.02.2025. Wichtig: Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck, sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in cmlife unter "Semesterbeitrag".
Bitte beachten Sie, dass Sie über die Rückmeldung keine Bestätigung erhalten. Sie müssen selbst kontrollieren, ob die Rückmeldung erfolgreich war oder nicht. Dies können Sie kontrollieren, in dem Sie in cmlife prüfen, ob Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für das Folgesemester abrufen können oder nicht.
Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:
Bankverbindung
Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern in Landshut
Bankverbindung:
Bayer. Landesbank München
BIC: BYLADEMMXXX
IBAN: DE36 7005 0000 4101 1903 15
Verwendungszweck:
Ihre Matrikelnummer,25S,Nachname,Vorname
Beitragshöhe
Der reguläre Betrag von 163,04 € setzt sich zusammen aus:
- dem Studentenwerksbeitrag in Höhe von 87,00 € (Schreiben des SWO)
- der zusätzlichen Kostenpauschale für das "Semesterticket" in Höhe von 76,04 €
Bitte beachten Sie: Schwerbehinderte, die nach dem Schwerbehindertengesetz Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben und im Besitz des Beiblatts zum Ausweis für Schwerbehinderte mit der zugehörigen gültigen Wertmarke sind, erhalten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises die zusätzliche Kostenpauschale erstattet. Bitte einen Antrag auf Rückerstattung möglichst bis Vorlesungsbeginn stellen!
Sollte die Rückmeldung trotz Überweisung des Semesterbeitrags nicht erfolgen, kontrollieren Sie bitte unter cmlife unter „Semesterbeitrag“, ob der Semesterbeitrag in vollständiger Höhe bezahlt wurde.
Rückmeldesperre
Sollte eine Rückmeldung nicht automatisch erfolgen, prüfen Sie bitte, ob eine Rückmeldesperre vorliegt.
Bitte beachten Sie hierbei, dass die Rückmeldesperren studiengangsbezogen sind. Sollten Sie in mehreren Studiengängen eingeschrieben sein, kontrollieren Sie bitte, ob Sie für alle Studiengänge zurückgemeldet wurden.
Mögliche Gründe für eine Rückmeldesperre:
- BachelorzeugnisEinklappen
- AuflagenEinklappen
- IndustriepraktikumEinklappen
- SprachnachweiseEinklappen
- PromotionEinklappen
- Individuelle AuflagenEinklappen
Validierung und Studienbescheinigungen
Ca. 7 - 10 Tage nach Vornahme der Überweisung kann die UBT Campus Card an den Validierungsstationen für das neue Semester freigeschalten werden. Studienbescheinigungen können Sie sich selbst nach erfolgter Rückmeldung online in Ihrem cmlife-Profil ausdrucken. Mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort ist über Ihr cmlife-Profil ein Ausdruck von Bescheinigungen jederzeit möglich. Ihre Benutzerkennung können Sie Ihrer UBT Campus Card/Ihrem Studierendenausweis entnehmen.
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie auch ggfs. die Seiten zu Beurlaubung und Studiengangwechsel.
Sollten Sie sich nicht innerhalb der festgesetzten Frist rückmelden, werden Sie gemäß den Bestimmungen des § 14 Abs. 4 des Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Universität Bayreuth (Immatrikulationssatzung) vom 10. August 2010 in der jeweils geltenden Fassung exmatrikuliert werden. Eine gesonderte Aufforderung zur Rückmeldung mit einer Nachfrist ergeht nicht.
Eine Rückmeldung für Promotionsstudierende ist nur bis zum 8. Fachsemester möglich. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Wichtige Informationen für Studierende der Rechtswissenschaften in Prüfungsverfahren