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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren



Was ist ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)?

Einige Studiengänge haben spezielle Anforderungen, die im Rahmen eines Eignungsfeststellungsverfahrens überprüft werden. Dieses Verfahren wird von einem Ausschuss der Fakultät durchgeführt, die den Studiengang anbietet. Die Fristen und Termine finden Sie unten. Weitere Informationen werden auf den Webseiten der jeweiligen Studiengänge veröffentlicht.



​Englisch (Lehramt)Einklappen
​Geoökologie - Umweltnaturwissenschaften (B.Sc.)Einklappen
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  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15.04 - 15.07.2025
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
Gesundheitsökonomie (B.Sc.)Einklappen


​Medienwissenschaft und Medienpraxis (B.A.)Einklappen


​Musiktheaterwissenschaft (B.A.)Einklappen


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  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15.04. - 15.07.2025
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
​Philosophy & Economics (B.A.)Einklappen


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  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 01.03. - 15.07.2025
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
Sport (Lehramt)Einklappen


​Theater und Medien (B.A.)Einklappen


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  • Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
  • Bewerbungszeitraum: 15.04. - 15.07.2025
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
​Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.)Einklappen


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  • Bewerbungszeitraum: 15.04. - 15.07.2025
  • Termine für das EFV: werden durch den Ausschuss bekannt gegeben
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Die wichtigsten Schritte in Kürze:

  • Legen Sie sich ein Bewerberkonto an. Bereits an der Universität Bayreuth immatrikulierte Studierende benutzen für die Bewerbung ihren Studierendenaccount in CAMPUSonline. Ehemalige Studierende setzen Sie sich bitte vorab per E-Mail mit uns in Verbindung. Eine Bewerbung durch schriftlich bevollmächtigte Dritte ist möglich.

  • Führen Sie die Bewerbung für den gewünschten Studiengang durch. Erfassen Sie bitte erst Ihre Daten, wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Note im Abitur etc.) offiziell feststeht. Wichtig: Die Bewerbung muss bis Fristende um 23:59 Uhr online bei der Universität Bayreuth eingegangen sein. Die Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn die Unterlagen fristgerecht bei der Universität Bayreuth eingegangen sind.

  • Laden Sie anschließend Ihre Dokumente hoch. Dies können Sie während der Bewerbungseingabe machen oder im Anschluss im Bereich Self-Service. Sofern die zulässige Dokumentengröße überschritten wird, können Sie über folgende Portale http://www.ilovepdf.com/compress_pdf und https://en.pdf24.org/ die pdf-Größe anpassen.

  • Im "Bewerbung-Status" können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informieren. Bei Rückfragen werden wir Sie zusätzlich per E-Mail kontaktieren. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in den "Bewerbung-Status" und kontrollieren Sie Ihre E-Mails (auch den Spam-Ordner).

  • Nach Durchführung des Eignungsfeststellungsverfahrens erhalten Sie eine E-Mail mit der Bekanntgabe des Ergebnisses. Im "Bewerbungs-Status" stehen ab diesem Zeitpunkt die Zulassungs- und Ablehnungsschreiben zum Download bereit.

  • Wenn eine Zulassung ausgesprochen wurde, ist der Zulassungsbescheid in CAMPUSonline als Download verfügbar. Nach der Studienplatzannahme können Sie mir dem Einschreibungsprozess fortfahren.
  • Sollte bei der Kontrolle der Unterlagen festgestellt werden, dass die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgte, kann eine Einschreibung nicht zustande kommen.

Weitere Informationen für beruflich Qualifizierte und IB-DiplomaEinklappen
  • Sie haben eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Vereinigten Königreich/Irland oder besitzen ein Internationales Baccalaureate-Diplom?
    Sie bewerben sich fristgerecht und senden bis 15.07.2025 den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch vorläufigen Bescheid mit Notenfestsetzung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern ein.

  • Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
    Eine Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren sowie eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist erst nach Erhalt des Hochschulzugangs, d.h. nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterlagen etc., möglich. Um Ihnen die Zuerkennung des Hochschulzugangs vor Ablauf der Bewerbungsfristen garantieren zu können, melden Sie sich frühzeitig für das Beratungsgespräch an. Nähere Informationen finden Sie hier.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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