Masterstudium
Was ist ein Masterstudiengang?
Bei einem Masterstudium handelt es sich um einen weiterführenden Studiengang. Das bedeutet, dass Sie vorher ein grundständiges Studium absolvieren müssen – beispielsweise einen Bachelorstudiengang.
Je nach Ausrichtung des Studiengangs verleiht die Universität Bayreuth (UBT) folgende Masterabschlüsse: Master of Science (M.Sc.), Master of Arts (M.A.), Master of Business Administration (MBA) sowie Master of Education (M.Ed.). Ein Masterabschluss berechtigt in der Regel zur Promotion.
Wenn Sie ein Studium im Ausland absolviert haben und nun wissen möchten, wie ihr Abschluss in Deutschland bewertet wird, dann bietet die anabin-Datenbank eine erst Orientierung.
Welche Masterstudiengänge gibt es an der Universität Bayreuth?
Masterstudiengänge können der wissenschaftlichen Vertiefung des Erststudiums dienen oder ein neues Wissensgebiet erschließen. Man spricht dann von konsekutiven Studiengängen. Andere Masterstudiengänge richten sich speziell an Studieninteressierte, die bereits Erfahrungen in der Berufswelt gesammelt haben – sogenannte weiterbildende Studiengänge.
KONSEKUTIVE MASTERSTUDIENGÄNGE
- Setzen direkt auf einem passenden Bachelor-studiengang auf und bauen die dort erworbenen Kenntnisse fachlich aus oder vertiefen sie.
- Meist kann das Studium direkt nach dem Bachelor aufgenommen werden.
- Es besteht ein klarer fachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master.
WEITERBILDENDE MASTERSTUDIENGÄNGE
- Zugangsvoraussetzung ist meist eine qualifizierte berufliche Tätigkeit, in der Regel mindestens ein Jahr.
- Die Inhalte sind praxisorientiert und dienen oft einer beruflichen Spezialisierung oder Vertiefung.
- Diese Programme sind häufig berufsbegleitend organisiert und kostenpflichtig.
- Ansprechpartner ist die Campus-Akademie.
- An der Universität Bayreuth können in Kooperation mit internationalen Partnerhochschulen auch verschiedene Double-Degree-Abschlüsse erworben werden. Nähere Informationen zu den jeweiligen Double-Degree-Programmen finden Sie auf den Seiten des International Office.
Eignungsverfahren für Masterstudiengänge
Die Zulassung zu vielen Masterstudiengängen an der UBT ist durch Eignungsverfahren geregelt. Es wird geprüft, ob die Bewerbenden notwendige fachliche Voraussetzungen für einen Masterstudiengang erfüllen. Je nach Studiengang erfolgt dies durch die Bewertung der Bewerbungsunterlagen und ggf. ein Auswahlgespräch oder einen Onlinetest. Das Bestehen des Eignungsverfahrens ist Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium.
Näheres zu den spezifischen Unterlagen und Kriterien finden Sie in den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Masterstudiengänge mit Eignungsverfahren.
Bewerbungsprozess Masterstudiengänge
Um einen Platz in einem Masterstudiengang zu erhalten, ist eine Bewerbung erforderlich. Die genauen Modalitäten können je nach Studiengang variieren. Die meisten Masterprogramme sind konsekutiv aufgebaut und knüpfen inhaltlich an bestimmte Bachelorstudiengänge an. Nähere Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung unter den Zulassungsvoraussetzungen. Abschlüsse anderer Hochschulen werden im Bewerbungsverfahren auf ihre Vergleichbarkeit geprüft; gegebenenfalls können fehlende Inhalte in begrenztem Umfang zu Studienbeginn durch Auflagen nachgeholt werden.
Eine Bewerbung ist unter Umständen auch möglich, bevor Sie Ihr Bachelorzeugnis erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie das Zeugnis innerhalb einer festgelegten Frist nachreichen.
Eine Übersicht unserer Masterstudiengänge in alphabetischer Reihenfolge können Sie in unserem Studiengangsfinder einsehen. Spezifische
Zulassungsvoraussetzungen zum Wunschstudiengang finden Sie unter "Wie erhalte ich einen Studienplatz".
Sie wollen Ihre Bewerbung vorbereiten? Im Bewerbungsinfotool finden Sie individuelle Informationen
(einzureichende Dokumente, Fristen, Link zum Bewerbungsportal CAMPUSonline)
zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren.
Wann können Sie Ihre Bewerbung einreichen?
Hier finden Sie eine Übersicht zu Deadlines und Fristen für alle Masterstudiengänge in alphabetischer Anordnung. Bitte beachten Sie teilweise abweichenden Fristen für internationale Studieninteressierte.
Sie sind noch unsicher, welche Masterstudiengänge
für Sie infrage kommen könnten? Bitte geben Sie an, was Sie zuvor studiert haben und wir helfen Ihnen herauszufinden, welcher Masterstudiengänge für Sie interessant sein könnten.
Häufig gestellte Fragen:
- Kann ich mit einem externen Bachelor zugelassen werden?Einklappen
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Ja, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gemäß der betreffenden Prüfungs- und Studienordnung gegeben sind. Die aktuellen Prfüfungs- und Studienordnungen für die Masterstudiengänge finden Sie über diesen Link. Ein wichtiges Kriterium bei der Zulassung mit einem externen Bachelor ist die Gleichwertigkeit. Die Feststellung der Gleichwertigkeit des absolvierten Bachelor-Studiums mit den in der Prüfungs- und Studienordnung genannten Studiengängen obliegt dem Prüfungsausschauss und wird im Rahmen der Bewerbung mit geprüft.
- Kann ich mich ohne Abschlusszeugnis bewerben?Einklappen
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Ja, soweit die Prüfungs- und Studienordnung des betreffenden Studiengangs vorsieht, dass eine Bewerbung bereits vor Abschluss des vorherigen Studiums möglich ist.
- Wann und wie bekomme ich Bescheid über die Zulassung?Einklappen
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Die Zulassung wird in CAMPUSonline eingetragen. Der Zulassungsbescheid ist dann über CAMPUSonline abrufbar.
- Bis wann muss ich eine Zulassung annehmen?Einklappen
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Soweit der Zulassungsbescheid keine Frist zur Annahme des Studienplatzes vorgibt, gilt Folgendes: Sie müssen den Studienplatz so rechzeitig annehmen, dass anschließend die Einschreibung bis Einschreibungsfristende durchgeführt werden kann. Da die Einschreibung postalisch stattfindet, sollten Sie hierfür 1 bis 2 Wochen einplanen.
- Ich habe eine Zulassung erhalten, mich aber nicht immatrikuliert - gilt meine Zulassung auch für Folgesemester?Einklappen
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Bei zulassungsfreien Masterstudiengängen gilt die Zulassung uneingeschränkt weiter, soweit sich die Zugangsvoraussetzungen nicht so wesentlich geändert haben, dass eine erneute Zulassung nicht möglich wäre.
Zulassungen im Rahmen eines Eignungsverfahrens gelten bei allen Folgebewerbungen in diesem Studiengang, soweit sich Inhalt und Ziel des Studiengangs nicht so wesentlich geändert haben, dass die Eignung für diesen Studiengang nicht mehr auf Grund der zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführten Eignungsverfahren nachgewiesen werden kann.
Zulassungen im Rahmen eines zulassungsbeschränkten Masterstudiengangs (Sportökonomie) gelten ausschließlich für das betreffende Semester und können nicht übertragen werden.
- Wie kann ich meine Zulassung in ein Folgesemester übertragen?Einklappen
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Damit eine erneute Zulassung ausgesprochen werden kann, muss aus technischen Gründen eine neue fristgerechte Bewerbung für den betreffenden Studiengang in CAMPUSonline eingetragen werden. Bei den einzureichenden Unterlagen genügt es, unter "Zulassung der Uni Bayreuth für diesen Studiengang aus einem vorangegangenem Semester (und ggf. separater Auflagenbescheid)" den Zulassungsbescheid hochzuladen. Es empfiehlt sich nach Eingabe der Bewerbung und Hochladen des Bescheides eine E-Mail an das Masterbüro zu senden, sodass die neue Zulassung schnellstmöglich eingetragen werden kann.
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Anschrift & Kontakt
Masterbüro
Sie erreichen uns am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag jeweils von
- 09:00 bis 12:00 Uhr unter 0921/55 5273
- 14:00 bis 16:00 Uhr unter 0921/55 5243
Fax: 0921/55 84 5290
E-Mail: masterbuero@uni-bayreuth.de
Unser Team
- Anke Matthes (Leitung)
- Natascha Turek (stellvertretende Leitung)
- Tanja Brunczvik
- Alexandra Schlemmer
Ansprechpartnerin bei Abwesenheit: Ariane Lange
Öffnungszeiten
Die Bewerbung sowie die Einreichung der Unterlagen findet ausschließlich online statt. Dies ist rund um die Uhr möglich. Telefonische Erreichbarkeit ist zu den oben genannten Zeiten gegeben.
Masterbüro Universität Bayreuth
Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) Büro 1.82
Universitätsstraße 30
95447 Bayreuth




