Zulassungsbeschränkte Studiengänge (DoSV)
Was ist ein Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV)?
Die Vergabe von Studienplätzen für zulassungsbeschränkte Studiengänge erfolgt über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) und wird von der Stiftung für Hochschulzulassung (Hochschulstart.de) durchgeführt. Das Verfahren koordiniert den Bewerbungsprozess für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge. Die Fristen und weitere Informationen finden Sie unten.
- Hinweise zum örtlichen Auswahlverfahren
- Informationen für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen
- Deutsch-Spanischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen
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- Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
- Bewerbungszeitraum: 28.04 - 15.07.2025
- Bewerbung für höhere Fachsemester: Antrag
- Sprachkenntnisse: Deutsch B2, Französisch B2
- Deutsch-Französischer Bachelorstudiengang Rechtswissenschaft, LL.B.Einklappen
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- Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
- Bewerbungszeitraum: 28.04 - 15.07.2025
- Bewerbung für höhere Fachsemester: Antrag
- Sprachkenntnisse: Deutsch B2, Französisch B2
Hinweis: In CAMPUSonline wird dieser Studiengang unter der Bezeichnung "Rechtswissenschaft: Economics & Institutions" angezeigt.
- Sportökonomie, B.Sc.Einklappen
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- Allgemeine Informationen zum Studiengang: Studiengangsfinder
- Bewerbungszeitraum: 28.04 - 15.07.2025
- Bewerbung für höhere Fachsemester: Antrag
- Die Teilnahme an der bayerischen Sporteignungsprüfung ist nicht verpflichtend, wird aber empfohlen (siehe Hinweise zur Verbesserung der Durchschnittsnote)
- Kriterien zur Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
Wie bewerbe ich mich?
- Melden Sie sich bei hochschulstart.de an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an hochschulstart.de.
- Nachdem Sie eine Bewerber-ID und eine BAN erhalten haben, legen Sie sich ein Bewerberkonto in CAMPUSonline an:
- Bereits an der Universität Bayreuth immatrikulierte Studierende benutzen für die Bewerbung ihren Studierendenaccount in CAMPUSonline.
- Ehemalige Studierende können den Studierendenaccount noch 6 Monate nach erfolgter Exmatrikulation nutzen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Account deaktiviert. In diesem Fall legen Sie sich bitte ein neues Bewerberkonto an und leiten die dann über CAMPUSonline erhaltene E-Mail mit dem Registrierungscode wie beschrieben an studierendenkanzlei@uni-bayreuth.de weiter.
- Führen Sie die Bewerbung in CAMPUSonline durch. Erfassen Sie bitte erst eine Bewerbung, wenn Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Note im Abitur etc.) offiziell feststeht.
- Nachdem Sie die Bewerbung abgesendet haben und Sie nicht aufgefordert werden, Unterlagen hochzuladen, nehmen Sie automatisch am Vergabeverfahren teil.
- Werden Sie zum Upload von Dokumenten aufgefordert, tun Sie dies anschließend. Den Upload können Sie während der Bewerbungseingabe in CAMPUSOnline machen oder im Anschluss im "Bewerbung-Status". Die Bewerbung kann nur bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen fristgerecht bei der Universität Bayreuth eingegangen sind. Bei folgenden Bewerbungen sind Unterlagen bis einschließlich 15.07.2025 hochzuladen:
- Geltendmachung von Kriterien zur Notenverbesserung für den Bachelor Sportökonmie (Hinweise finden Sie hier)
- Geltendmachung einer bevorzugten Zulassung oder einer außergewöhnlichen Härte oder eines Nachteilsausgleichs
- Zweitstudienbewerbung
- Hochschulzugang als Beruflich Qualifizierte
- Geltendmachung, dass man eine Person öffentlichen Interesses ist (Bewerber und Bewerberinnen anerkannt, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören)
- Bewerbung mit einer außerhalb Deutschlands erworbenen Hochschulzugangsberechtigung
- Sofern die zulässige Dokumentengröße überschritten wird, können Sie über folgende Portale http://www.ilovepdf.com/compress_pdf und https://en.pdf24.org/ die pdf-Größe anpassen.
- Im "Bewerbung-Status" in CAMPUSonline können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung informieren. Bei unklaren Angelegenheiten werden wir Sie zusätzlich per E-Mail kontaktieren. Bitte schauen Sie deshalb regelmäßig in den Self-Service und kontrollieren Sie Ihre E-Mails (auch den Spam-Ordner).
Im Bewerbungsportal von hochschulstart.de können Sie den Status Ihrer Bewerbung verfolgen. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist erscheinen im Bewerbungsportal nach und nach die Ergebnisse der Zulassungsverfahren für die einzelnen Studiengänge. Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen. Der Zulassungsbescheid wird dann also Download über hochschulstart.de bereitgestellt.
- Auswahlgrenzen vergangener SemesterEinklappen
- PriorisierungEinklappen
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Falls Sie mehrere Bewerbungen bei hochschulstart.de eingereicht haben, sollten Sie diese individuell priorisieren. Durch die Priorisierung erhalten die von Ihnen bevorzugten Studienangebote eine höhere Priorität gegenüber den Studienangeboten, die Sie niedriger priorisieren.
Die Priorisierung bestimmt, in welcher Reihenfolge die Bewerbungen bei der Vergabe von Zulassungsangeboten berücksichtigt werden. Wenn ein Bewerber oder eine Bewerberin mehrere Zulassungsangebote erhält, scheiden binnen kurzer Zeit die niedrig priorisierten Bewerbungen aus dem Verfahren aus.
Bitte nehmen Sie die Priorisierung daher aktiv vor, da Ihre Bewerbungen sonst automatisch nach dem Zeitpunkt der Abgabe (chronologisch) priorisiert werden.
Hinweis: Die Priorisierung beeinflusst nicht die Chancen auf eine Zulassung.
Weitere Informationen zur Priorisierung finden Sie hier. - KoordinierungsphaseEinklappen
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Das Auswahlverfahren ist in zwei wesentliche Phasen gegliedert: Koordinierungsphase und koordiniertes Nachrücken. Die Koordinierungsphase beginnt nach Ablauf der Bewerbungsfrist am 15.07. und dauert ca. 6 Wochen. Während der Koordinierungsphase geben die Hochschulen ihre Zulassungsangebote nach und nach frei. Falls Sie sich an mehreren Hochschulen über DoSV beworben haben, bedeutet das, dass Sie möglicherweise von einigen Hochschulen etwas früher ein Angebot erhalten, von anderen etwas später. Sobald Sie ein Angebot akzeptiert haben, scheiden Sie bei den anderen Hochschulen/Studienangeboten automatisch aus dem Vergabeverfahren (in DoSV) aus.
Weitere Informationen zum Koordinierungsverfahren finden Sie hier. - Koordiniertes NachrückverfahrenEinklappen
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Im Anschluss an die Koordinierungsphase beginnt das koordinierte Nachrücken, bei der die unbesetzten oder erneut frei gewordenen Plätze im Schnelldurchlauf verteilt werden.
Bereits belegte Studienplätze können wieder frei werden, wenn z.B. bereits zugelassene Bewerberinnen und Bewerber sich nicht innerhalb der für sie festgelegten Frist für den Studiengang eingeschrieben haben.
Achtung: Die Hochschulen entscheiden, ob einzelne Studiengänge am koordinierten Nachrücken teilnehmen. Bewerberinnen und Bewerber können teilnehmen, wenn sie sich innerhalb von 72 Stunden über hochschulstart.de für das koordinierte Nachrücken angemeldet haben und bei denen es in der Koordinierungsphase noch zu keinem Zulassungsangebot gekommen ist.
Sobald eine Ihrer Bewerbungen nach den festgelegten Logiken in den zulassungsfähigen Bereich rückt, ändert sich der Status im koordinierten Nachrücken sofort von „Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“ in „zugelassen“.
Auch hier gilt: Wer eine Zulassung erhält, scheidet automatisch aus dem weiteren Verfahren (DoSV) aus.
Studieninteressierte, die bisher noch nicht am Verfahren teilgenommen haben, haben die Möglichkeit, sich für das koordinierte Nachrücken anzumelden. Neue Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn die bestehenden Ranglisten aus der Koordinierungsphase vollständig ausgeschöpft sind und noch Restplätze verfügbar sind.
Weitere Informationen zum koordinierten Nachrückverfahren finden Sie hier.
Sollten am Ende des koordinierten Nachrückens weiterhin freie Plätze unbesetzt bleiben, wird ein Losverfahren eingeleitet. - LosverfahrenEinklappen
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Ein Losverfahren kann bei zulassungsbeschränkten Studiengängen eröffnet werden, wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens weiterhin Studienplätze frei geblieben sind. Die Bekanntgabe eines Losverfahrens erfolgt über die Webseite der Studierendenkanzlei.
- EinschreibungEinklappen
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Sobald Sie ein Zulassungsangebot erhalten haben, können Sie es direkt annehmen. Der Zulassungsbescheid wird dann als Download über hochschulstart.de bereitgestellt. Bitte beachten Sie unbedingt, die in CAMPUSonline auf dem Zulassungsbescheid hinterlegte Einschreibungsfrist. Die rechtzeitige Annahme des Studienplatzes bei hochschulstart.de ist nicht ausreichend. Der Studienplatz ist nur sicher, wenn die Einschreibung bis zur angegebenen Frist erfolgt. Informationen zur Einschreibung finden Sie hier.
Sollte bei der Kontrolle der Unterlagen festgestellt werden, dass die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgte, kann eine Einschreibung nicht zustande kommen.
- RückstellungEinklappen
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Wenn Sie eine Zulassung erhalten haben, das Studium jedoch wegen eines anerkannten Dienstes (z.B. FSJ, BFD) nicht antreten können, können Sie eine Rückstellung beantragen.
Weiter Informationen zur Rückstellung finden Sie hier. - Weitere Informationen für beruflich Qualifizierte und IB-DiplomaEinklappen
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Sie haben eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Vereinigten Königreich/Irland oder besitzen ein Internationales Baccalaureate-Diplom?
Sie bewerben sich fristgerecht und bekommen dann eine Nachfrist bis zu der Sie dann den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung durch vorläufigen Bescheid mit Notenfestsetzung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern einreichen können.Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte:
Eine Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren sowie eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist erst nach Erhalt des Hochschulzugangs, d.h. nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterlagen etc., möglich. Um Ihnen die Zuerkennung des Hochschulzugangs vor Ablauf der Bewerbungsfristen garantieren zu können, melden Sie sich frühzeitig für das Beratungsgespräch an. Nähere Informationen finden Sie hier.