Studieren ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Allgemeiner Hochschulzugang
Der Allgemeine Hochschulzugang (Art. 88 Abs. 5 BayHIG) kann für Absolventen und Absolventinnen einer beruflichen Fortbildungsprüfung eröffnet werden, sofern diese ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben, an der das Studium aufgenommen werden soll.
- VoraussetzungenEinklappen
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abgelegte Meisterprüfung (nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung)
oder
bestandene, vom Staatsministerium der Meisterprüfung gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfung (wobei jede berufliche Fortbildungsprüfung, die nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegt wurde und deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst, als der Meisterprüfung gleichgestellt gilt)
oder
bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie (Absolventen und Absolventinnen einer Fachakademie für Sozialpädagogik müssen zudem einen Urkunde über die staatliche Anerkennung zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ bzw. zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“ oder eine gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums vorlegen)
oder
Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommissär an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst,
oder
Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule
Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll (Hinweise finden Sie unter "Anmeldung zum Beratungsgespräch"). Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
Durch diese Bescheinigung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Sie enthält Angaben zur Durchschnittsnote der beruflichen Fortbildungsprüfung sowie das Datum des Erwerbs der Studienberechtigung. Diese Bescheinigung wird von anderen bayerischen Hochschulen anerkannt.
- Erhalt eines StudienplatzesEinklappen
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Einschreibung für zulassungsfreie Studiengänge:
Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich nach Erhalt des allgemeinen Hochschulzugangs einfach einschreiben.
Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren:
Für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren müssen Sie sich bewerben. Bewerbungsfristen:
- 15.01. für ein Sommersemester,
- 15.07. für ein Wintersemester
Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge:
Auch hier ist eine form- und fristgerechte Bewerbung erforderlich. Bewerbungsfristen:
- 15.01. für ein Sommersemester
- 15.07. für ein Wintersemester
Wichtiger Hinweis:
Eine Bewerbung für Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren sowie eine Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge ist erst nach Erhalt des allgemeinen Hochschulzugangs, d.h. nach erfolgter Prüfung Ihrer Unterlagen sowie nach Ableistung des Beratungsgesprächs möglich. Um Ihnen die Zuerkennung des allgemeinen Hochschulzugangs vor Ablauf der Bewerbungsfristen garantieren zu können, melden Sie sich frühzeitig für das Beratungsgespräch an. - Anmeldung zum BeratungsgesprächEinklappen
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Mit diesem Formular melden Sie sich zum Beratungsgespräch an. Bitte legen Sie diesem Antrag alle notwendigen Unterlagen bei und senden diese per Post an uns. Nach Prüfung der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Termins in Verbindung.
Fachgebundener Hochschulzugang
Der Abschluss einer fachgefundenen Hochschulreife ermöglicht das Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge an der Universität Bayreuth. Hier finden Sie die Übersicht der Zuordnung von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife zu Studiengängen.
Für den fachgebundenen Hochschulzugang (Art. 88 Abs. 6 BayHIG) gelten insbesondere auch die Bestimmungen der Satzung über den fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Berufstätige in der Fassung der Änderungssatzung vom 15. März 2016 ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Bayreuth (Hochschulzugangssatzung).
- VoraussetzungenEinklappen
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Für qualifizierte Berufstätige wird der fachgebundene Hochschulzugang eröffnet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis (zweijährige bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes) in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und
abgeleistetes Beratungsgespräch (Hinweise finden Sie unter "Anmeldung zum Beratungsgespräch") an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Zweck des Beratungsgesprächs ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.
- Erhalt eines StudienplatzesEinklappen
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Um die fachgebundene Hochschulreife für den gewünschten Studiengang zuerkannt zu bekommen, kommen je nach Studienwunsch, weitere Voraussetzungen hinzu:
zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge: Probestudium (Informationen zu Anmeldung und Ablauf finden Sie unter "Probestudium")
Studiengänge mit Eignungsfeststellungsverfahren: Hochschulzugangsprüfung (Informationen zu Anmeldung und Ablauf finden Sie unter "Hochschulzugangsprüfung")
- ProbestudiumEinklappen
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Um die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt zu bekommen, müssen Sie in zulassungsfreien Studiengängen sowie in Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung ein Probestudium absolvieren.
Anmeldung
Mit diesem Formular melden Sie sich gleichzeitig für das Beratungsgespräch und das Probestudium an. Bescheinigungen anderer bayerischer Universitäten über ein bestandenes Probestudium werden anerkannt, sofern das Studium im gleichen oder einem eng verwandten Studiengang fortgesetzt wird.
Frist für die Anmeldung
für zulasssungsfreie Fächer:
- Sommersemester: 01.04. des betreffenden Jahres
- Wintersemester. 01.10. des betreffenden Jahres
zulassungsbeschränkte Fächer:
- Sommersemester: 30.11. des Vorjahres
- Wintersemester: 31.05. des betreffenden Jahres
Ablauf
- Eingang Anmeldeformular
- Prüfung der Voraussetzungen > bei Vorliegen der Voraussetzungen: Terminabsprache für Beratungsgespräch
- Durchführung Beratungsgespräch > Erhalt einer Bestätigung bei erfolgreicher Absolvierung
- in Abhängigkeit des Studienwunsches:
zulassungsfreie Studiengänge: keine Bewerbung erforderlich, sofortige Zulassung zum Probestudium
zulassungsbeschränkte Studiengänge sowie Studiengänge mit Studienorientierungsverfahren: zusätzliche Bewerbung für Studienplatz notwendig (Frist: für ein Sommersemester > 15.01. des betreffenden Jahres, für ein Wintersemester > 15.07. des betreffenden Jahres) nach Erhalt eines Studienplatzes im (Vergabe)Verfahren: Zulassung zum Probestudium
- Durchführung des Probestudiums: Umfang 2 Semester / Absolvierung nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnung
- Bestehen des Probestudiums in Abhängigkeit des Studiengangs
Bachelor- und Lehramtsstudiengänge: nach Abschluss des zweiten Semesters müssen mindestens 30 Leistungspunkte erreicht worden sein
Übrige Studiengänge: Nachweis mindestens der Hälfte der Studien- und Prüfungsleistungen, die in der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung für einen Zeitraum von zwei Semestern festgelegt sind
- nach erfolgreichem Bestehen des Probestudiums: Erhalt des fachgebundenen Hochschulzugangs und gleichzeitig Studienberechtigung für den betreffenden Studiengang
- nicht bestandenes Probestudium: Erhalt eines ablehnenden Bescheids und Exmatrikulation zum Ende des Semesters, in dem Probestudium endgültig nicht bestanden wurde; Wiederholung des Probestudiums im gleichen oder in einem inhaltlich verwandten Studiengang an der Universität Bayreuth nicht möglich.
- HochschulzugangsprüfungEinklappen
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Um die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt zu bekommen, müssen Sie in Studiengängen mit Eignungsfeststellungsverfahren anstelle des Eignungsfeststellungsverfahrens eine Hochschulzugangsprüfung absolvieren.
Anmeldung
Mit diesem Formular melden Sie sich gleichzeitig für das Beratungsgespräch und die Hochschulzugangsprüfung an. Eine an einer anderen bayerischen Hochschule bestandene Hochschulzugangsprüfung gilt an der Universität Bayreuth, sofern es sich um den gleichen oder einen eng verwandten Studiengang handelt.
Frist für die Anmeldung
- Sommersemester: 30.11. des Vorjahres
- Wintersemester: 31.05. des betreffenden Jahres
Ablauf
- Eingang Anmeldeformular
- Prüfung der Voraussetzungen > bei Vorliegen der Voraussetzungen: Terminabsprache für Beratungsgespräch
- Durchführung Beratungsgespräch > bei erfolgreicher Absolvierung des Beratungsgesprächs: Erhalt einer Zulassung für Hochschulzugangsprüfung
- Inhalt / Durchführung der Hochschulzugangsprüfung
besteht aus einem schriftlichem und einem mündlichen Teil und umfasst die wesentlichen allgemeinbildenden und fachlichen Grundlagen, die für das angestrebte Studium erforderlich sind
entspricht dem Bildungsstand der Fachhochschulreife
ersetzt das Eignungsfeststellungsverfahren
weitere Informationen: §§ 7 und 8 der Hochschulzugangssatzung
- nach Bestehen der Hochschulzugangsprüfung: Erhalt des fachgebundenen Hochschulzugangs und gleichzeitig Studienberechtigung für den betreffenden Studiengang
- nicht bestandene Hochschulzugangsprüfung: Möglichkeit der einmaligen Wiederholung; bei erneutem Nichtbestehen: keine Zuerkennung des fachgebundenen Hochschulzugangs, der gewünschte Studiengang kann an der Universität Bayreuth nicht studiert werden.
- BeratungsgesprächEinklappen
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Zweck des Beratungsgesprächs (Formular) ist es, dem Studienbewerber oder der Studienbewerberin einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln. Über das Gespräch stellt die Hochschule eine Bescheinigung aus.