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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Studienfachänderung

Bitte stellen Sie den Antrag auf Studienfachänderung erst nach erfolgreicher Rückmeldung. Vorher kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.

Die zur Einschreibung einzureichenden Dokumente laden Sie bitte über das E-Formular hoch. Es sind KEINE Unterlagen postalisch (in Papierform) einzureichen.

Dieser Antrag wird für folgende Zwecke verwendet:

Wechsel des StudienfachesEinklappen

Sie können über den Antrag auf Studienfachänderung zum Beispiel Ihr Hauptfach oder Ihre Fächerkombination wechseln.

Nach einem Wechsel des Studienfaches wird der Status der Sprachausbildung nicht automatisch angepasst. Bitte wenden Sie sich nach einem Studienfachwechsel deshalb an sprachenzentrum@uni-bayreuth.de und teilen die geänderte Fächerkombination mit.

Sollte das BAföG-Amt eine "Umschreibebescheinigung" von Ihnen fordern, wenden Sie sich bitte an uns.

Hinzunahme eines StudienfachesEinklappen

Die Immatrikulation in zwei oder mehrere zulassungsfreie Studiengänge ist möglich. Da eine Mehrfachimmatrikulation aber keine Verlängerung der Prüfungsfristen mit sich bringt, empfiehlt sich vor Aufnahme des Studiengangs eine Studienberatung.

Die Immatrikulation für zwei oder mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den verschiedenen Studiengängen vorliegt (vgl. Art. 87 Abs. 3 BayHIG).

Hinzunahme eines ZusatzstudiumsEinklappen

Bei der Hinzunahme eines Zusatzstudiums kann der Antrag auch außerhalb der unten genannten Fristen, während des laufenden Semesters, gestellt werden. Alle Informationen finden Sie im Studiengangsfinder

Einschreibung zum MasterstudiumEinklappen

Die Einschreibung in einen Masterstudiengang kann erst nach erhaltener Zulassung erfolgen. Bitte nehmen Sie hierfür die Bewerbung über CAMPUSonline vor. Näheres zur Bewerbung finden Sie hier.

Es ist möglich, sich bereits in den Master einzuschreiben, wenn Ihr Bachelor noch nicht abgeschlossen ist.

Einschreibung zum PromotionsstudiumEinklappen

Die Einschreibung zum Promotionsstudium kann erst nach Erhalt der Bestätigung Ihrer Registrierung in BayDoc erfolgen.

Wechsel eines TeilzeitstudiumsEinklappen

Bitte beachten Sie, dass einige Studiengänge der Universität Bayreuth auch als Teilzeitstudium absolviert werden können. Ob ein Studiengang auch in Teilzeit studiert werden kann, ist der entsprechenden Prüfungsordnung zu entnehmen. Die Regelstudienzeit für das Studium verdoppelt sich durch ein Teilzeitstudium. Die prüfungsrechtliche Einstufung der Semester kann bei dem zuständigen Prüfungsamt erfragt werden. Vor einem Wechsel empfehlen wir eine Studienberatung.

Der Wechsel von einen Teilzeitstudium zurück zu einem Vollzeitstudium erfolgt ebenso über den Antrag auf Studienfachänderung.

Streichung eines StudienfachesEinklappen
Die Beendigung jeglicher Studiengänge erfolgt über den Antrag auf Studienfachänderung.

Dieser Antrag wird nicht verwendet für die Immatrikulation zur Notenverbesserung für Rechtswissenschaft und zur Einschreibung in das Modulstudium.



FristEinklappen

Der Antrag kann nur nach der Rückmeldung bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt werden.

Die Fristen gelten nicht im Falle des Fachwechsels nach endgültig nicht bestandener universitärer Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfung.

Sofern Sie sich erfolgreich um einen Platz in einem örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang beworben haben, müssen Sie zwingend die auf dem Zulassungsschreiben mitgeteilte Frist zur Ein- und Umschreibung einhalten.

Hinweise für ausländische Studierende (Nicht-EU)Einklappen

Bei einem Studienfachwechsel, ist ggf. die Genehmigung des Ausländeramtes erforderlich. Dies hängt von Ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Um negative ausländerrechtliche Auswirkungen zu vermeiden, ist bei der Antragsstellung Ihr aktueller Aufenthaltstitel inkl. Zusatzblatt mit hochzuladen.

Bei der Hinzunahme und Streichung eines Studiengangs ist die Ausländerbehörde eigenverantwortlich zu kontaktieren.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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