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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Änderung der Personendaten

  • Antrag auf Änderung der Personendaten

  • Vor- und/oder Nachname
  • Vorname und/oder Geschlechtseintrag
  • Staatsangehörigkeit
  • Änderung der Studien- und/oder Heimatadresse
  • Änderung des E-Mail-Alias

Änderung des Vor- und/oder Nachnamens

Die Schreibweise Ihres Vornamens hat sich geändert oder Ihr Nachname hat sich (z.B. aufgrund von Heirat) geändert?

Um eine Namensänderung durchzuführen, werden entsprechende amtliche Nachweise benötigt, aus dem die Namensänderung hervorgeht. Zum Beispiel:

  • eine Kopie der Heiratsurkunde
  • eine Kopie der Namensänderungsurkunde

Bitte reichen Sie die Nachweise gemeinsam mit dem Antrag auf Änderung der Personendaten bei der Studierendenkanzlei ein. Um einen neuen Studierendenausweis zu erhalten, lassen Sie uns außerdem Ihren Studierendenausweis zukommen. Bei der Erstellung eines neuen Studierendenausweises kann wahlweises auch ein neues Passfoto verwendet werden. Nach § 10 der Immatrikulationssatzung der Universität Bayreuth sind Studierende verpflichtet, Änderungen des Vor- und/oder Nachnamens der Studierendenkanzlei zu melden.


Änderung des Vornamens und/oder Geschlechtseintrags

Sie haben Ihren Vornamen und/oder Geschlechtseintrag ändern lassen und möchten auch die Daten Ihres Studierendenaccounts aktualisieren?

Bitte reichen Sie hierfür den Antrag auf Änderung der Personendaten bei der Studierendenkanzlei ein und fügen einen der folgenden Nachweise an:

  • Bescheinigung über die Änderung (vom Standesamt)
  • neue Geburtsurkunde
  • neuen Personalausweis
  • dgti-Ausweis

Um einen neuen Studierendenausweis zu erhalten, lassen Sie uns außerdem Ihren Studierendenausweis zukommen. Bei der Erstellung eines neuen Studierendenausweises kann wahlweises auch ein neues Passfoto verwendet werden.
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten als Bereicherung (vgl. Struktur- und Entwicklungsplan 2025, S. 34). Für eine Beratung und mehr Informationen sprechen Sie bitte Miriam Bauch (Leiterin der Servicestelle Chancengleichheit) an.


Änderung der Staatsangehörigkeit

Sie haben mehrere Staatsangehörigkeiten, wurden vor Kurzem eingebürgert oder haben eine Staatsangehörigkeit abgelegt?

Bitte reichen Sie den Antrag auf Änderung der Personendaten bei der Studierendenkanzlei ein und fügen Sie ein entsprechendes amtliches Dokument bei, aus der die Änderung hervorgeht (z.B. den neuen Personalausweis, Reisepass, etc.). Nach § 10 der Immatrikulationssatzung der Universität Bayreuth sind Studierende verpflichtet, Änderungen der Staatsangehörigkeit der Studierendenkanzlei zu melden.


Änderung der AdresseEinklappen

Sie sind umgezogen und haben eine neue Anschrift?

Dies ist nicht zuletzt wichtig, weil Sie im Laufe Ihres Studiums eine Reihe wichtiger Mitteilungen per Post erhalten werden. Nach § 10 der Immatrikulationssatzung der Universität Bayreuth sind Studierende verpflichtet, Änderungen der Adressse der Studierendenkanzlei zu melden.

Die Änderung der Adressdaten können Studierende selbstständig in cmlife durchführen.

E-Mail-Alias einrichtenEinklappen

Zusätzlich zu den E-Mail-Adressen vorname.nachname@uni-bayreuth.de und benutzerkennung@uni-bayreuth.de kann sich jeder über das IT-Servicezentrum im Selbstbedienungsportal einen weiteren E-Mail-Alias eintragen.


Verantwortlich für die Redaktion: Ulrike Nützel

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