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Studierendenkanzlei der Universität Bayreuth

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Verspätete Ankunft - Late Arrival

Was bedeutet "Late Arrival"?

Studierende sollten bis zum Beginn der Vorlesungszeit in Bayreuth anwesend sein. 
“Late Arrival”
bedeutet dementsprechend eine Ankunft in Bayreuth nach Vorlesungsbeginn. 

Wenn Sie nicht pünktlich bis zum Vorlesungsbeginn anreisen können:

  • Informieren Sie bitte die jeweilige Ansprechperson Ihres Studiengangs so früh wie möglich.

  • Internationale Studierende informieren bitte zusätzlich das Welcome Center.

  • In Ausnahmefällen ist eine Anreise mit 1-3 Wochen Verspätung möglich, aber nicht ideal. 

  • Eine noch spätere Anreise wird von Seiten der Universität Bayreuth keinesfalls unterstützt!

Sollte Ihre Anreise nicht pünktlich möglich sein, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig um eine erneute Zulassung für das nächstmögliche Startsemester zu bemühen, damit Sie Ihr Studium unter guten Rahmenbedingungen beginnen können.




Welche Probleme entstehen bei einer verspäteten Anreise?


3REGELSTUDIENZEIT

  • Bachelorstudiengänge 6-8 Semester, oft mit einer maximalen Studiendauer von 8 Semester
  • Masterstudiengänge 4 Semester, mit einer maximalen Studiendauer von 6 Semestern
  • Wenn Sie mehr Zeit für Ihr Studium brauchen, benötigen Sie einen triftigen Grund (z.B. Krankheit nachgewiesen mit einem Attest), um Ihre Studiendauer zu verlängern. 

8STUDIENORGANISATION UND ANWESENHEIT

  • Sobald Sie immatrikuliert sind, werden Ihre Semester gezählt – auch wenn Sie noch nicht in Bayreuth sind!
  • Präsenzpflicht -  KEIN Online- oder Remote-Studium
  • Worst case: Sie sind offiziell in Ihrem dritten Semester und waren immer noch nicht in Bayreuth.

5AKADEMISCHE RECHTLICHE ASPEKTE

  • Hochproblematisch bei Zulassung mit Auflagen, z.B. Modulauflagen, Sprachnachweise, Urkunden ...
  • Für einige Studiengänge gibt es verpflichtende Veranstaltungen zu Vorlesungsbeginn, ohne die das Studium nicht aufgenommen werden kann.
  • Einige Studiengänge können ohne Sicherheits- oder Laboreinweisung nicht aufgenommen werden.

Geringe Lebenshaltungskosten - 9VERSICHERUNGEN / VISUM / FINANZEN

  • Auch wenn Sie nicht in Deutschland sind, müssen Sie die Kosten für eine deutsche Krankenversicherung tragen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Unterzeichnung des Versicherungsvertrags. Bei späterer Einreise nach Deutschland sind die seit Vertragsunterzeichnung angefallenen Beiträge rückwirkend zu zahlen.
  • Sie können möglicherweise Probleme mit Ihrem Visum, Ihrer Aufenthaltserlaubnis und Ihren Finanzen bekommen.



Ich werde nicht pünktlich in Bayreuth sein - welche Möglichkeiten habe ich?



  • Sie hatten sich erstmalig bereits im Wintersemester 2025/26 immatrikuliert und haben es bisher nicht geschaft nach Bayreuth zu kommen? 

..IN EINEN STUDIENGANG DER AUCH ZUM SOMMERSEMESTER STARTETEinklappen

..IN EINEN STUDIENGANG DER AUCH ZUM SOMMERSEMESTER STARTET

  • Sie haben sich zwischenzeitlich wieder exmatrikuliert:

Dann bewerben sich bitte erneut für das Sommersemester 2026.

  • Sie sind noch immatrikuliert:

Dann melden Sie sich bitte für das Sommersemester 2026 zurück und reisen Sie optimalerweise bis spätestens 1. April 2026 an.

Internationale Studierende
stellen so sicheran der Orientierungswoche und weiteren verpflichtende Veranstaltungen zu Vorlesungsbeginn teilnehmen zu können, um gut in Ihre Studienzeit in Bayreuth zu starten.

ABER - sofern Sie noch immatrikuliert sind oder Sie sich erst nach dem 10. November 2025 wieder exmatrikuliert hatten: 

  • Ihr erstes Semester wird gezählt.
  • Bei Ihrer Immatrikulation bzw. Rückmeldung in das Sommersemester 2026 sind sie bereits im 2. Fachsemsester.
  • Fristen für Prüfungen und Zulassungsvoraussetzungen (Auflagen) sind aktiv!
    Diese müssen bis Ende des ersten Jahres erfüllt werden.
    Ansonsten können Sie sich nicht in das 3. Fachsemseter zurückmelden und Ihr Studium ist beendet!
..IN EINEN STUDIENGANG DER NUR ZUM WINTERSEMESTER STARTETEinklappen

..IN EINEN STUDIENGANG DER NUR ZUM WINTERSEMESTER STARTET

  • Sie haben sich zwischenzeitlich wieder exmatrikuliert:

Dann bewerben Sie sich bitte erneut für das Wintersemester 2026/27.

  • Sie hatten sich nicht mehr exmatrikuliert:

Dann melden Sie sich AUF KEINEN FALL für das Sommersemester 2026 züruck. Bewerben sich bitte erneut für das Wintersemester 2026/2027. Abhängig davon, ob das Wintersemester bereits als Ihr erstes Fachsemester gezählt wurde oder nicht, erhalten Sie eine erneute Zulassung für das 1. oder das 2. Fachsemester.

ABER - sofern Sie noch immatrikuliert sind oder Sie sich erst nach dem 10. November 2025 wieder exmatrikuliert hatten:

  • Ihr erstes Semester wird gezählt.
  • Bei Ihrer Immatrikulation bzw. Rückmeldung in das Wintersemester 2026/27 sind sie bereits im 2. Fachsemsester.
  • Fristen für Prüfungen und Zulassungsvoraussetzungen (Auflagen) sind aktiv!
    Diese müssen bis Ende des ersten Jahres erfüllt werden.
    Ansonsten können Sie sich nicht in das 3. Fachsemseter zurückmelden und Ihr Studium ist beendet!

Verantwortlich für die Redaktion: Anke Matthes

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